Berufsschulpflicht

Berufsschulpflicht
im Rahmen der durch Ländergesetz geregelten allgemeinen Schulpflicht i.d.R. für alle Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr oder bis zum Abschluss der beruflichen Erstausbildung, sofern sie keine weiterführenden allgemein bildenden oder beruflichen Vollzeitschulen besuchen. Die B. ist grundsätzlich an öffentlichen  Berufsschulen zu erfüllen, in deren Einzugsbereich sich der Ausbildungs- oder Beschäftigungsort des Jugendlichen befindet. Ist kein Beschäftigungsverhältnis gegeben, so ist der Wohnort maßgebend.

Lexikon der Economics. 2013.

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